Costa Rica Reiseversicherung: Sie wünschen sich eine Absicherung von Covid-19 in der Reiserücktritts-Versicherung?
Dafür können Sie jetzt die Ergänzungs-Versicherung Covid-19 zu jeder Reiserücktritts-Versicherung abschließen.
Die Ergänzungs-Versicherung schließt die Erkrankung an Covid-19 als versichertes Ereignis in den Versicherungsschutz ein, wenn Sie oder eine Risikoperson hiervon betroffen sind. Als Leistungsnachweis reicht ein positives Testergebnis zum Zeitpunkt der Stornierung aus.
Costa Rica Reiseversicherung mit COVID-19 Deckung
Corona-Reiseschutz Versicherung
In Zeiten von Corona: Sorgenfrei in den Urlaub
Mit dem speziellen Corona-Zusatzschutz, den Sie zusätzlich zu einer Reise-Rücktrittsversicherung abschließen, können Sie den für die Einreise in Costa Rica geforderten Nachweis eines Versicherungsschutzes mit COVID-19 Deckung vorlegen.
Stornokostenabsicherung vor der Reise bei:
- häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)
- Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin-, bzw. Rückreise
Erstattung
- der entstandenen Storno- oder Umbuchungskosten
- des Einzelzimmer-Zuschlags bei Teilstornierung
- der Rückreise-Mehrkosten z. B. für Hotel oder Flug
Reisepreisabsicherung während der Reise bei
- häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)
- Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin-, bzw. RückreiseErstattung
Erstattung
- der nicht genutzten Reiseleistungen
- des vollen Reisepreises bei Abbruch in der 1. Hälfte der Reise (max. bis 8. Reisetag)
- der Rückreise-Mehrkosten z. B. für Hotel oder Flug
- 24/7 Notruf-Hotline
Vorfreude ist die schönste Freude – und falls was dazwischenkommt, ist eine Versicherungen für Sie da
Covid-19 ist in der Reisekranken-Versicherung abgesichert. Erkranken Sie während der Reise an Covid-19, sind Sie im Rahmen der Reisekranken-Versicherung abgesichert und falls Sie transportfähig sind, werden Sie mit dem medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport an den Heimatort zurückgebracht.
Dies gilt nicht, wenn sie in eine Destination reisen, für die (weiterhin) eine Reisewarnung besteht. Dies gilt auch bei Corona-bedingtem Ein- und Ausreiseverbot, Aufenthaltseinschränkungen, behördlichen Quarantäne-Maßnahmen sowie der Angst vor einer möglichen Erkrankung oder bei sonstigen Reisebeschränkungen.